“Bis auf weiteres gilt die Pflicht für Patienten, in unserer Praxis einen Mund-Nasenschutz zu tragen.”
“Bis auf weiteres gilt die Pflicht für Patienten, in unserer Praxis einen Mund-Nasenschutz zu tragen.”
(Quelle: BMAS/Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
(Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.)
Für das Tragen von Mund-Nasen-Schutz gibt eine klare Regelung: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden. Im Rahmen einer physiotherapeutischen Behandlung, die den Mindestabstand unterschreitet, müssen sowohl Behandler als auch Patienten einen Mundschutz tragen.